Mitgliedsbeiträge
Beitragsordnung des TuS Fleestedt
Beitragssatzung
Präambel
Der TuS Fleestedt erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben Vereinsbeiträge von seinen Mitgliedern. Der Verein und seine Organe sind verpflichtet die Höhe der Beiträge so festzusetzen, dass die Zwecke des Vereins langfristig sichergestellt werden.
Die Beitragsstruktur sieht persönliche Grundbeiträge, Zusatzbeträge für einzelne Sparten, sowie Umlagen und Gebühren in besonders begründeten Fällen vor. Diese Beitragsordnung wird mit einfacher Mehrheit der Generalversammlung verabschiedet und geändert.
§ 1 Beitragsstruktur und -höhe
- Regelbeitrag
Er ist von allen aktiven Mitgliedern ab Vollendung des 2 Lebensjahr zu zahlen und beträgt monatlich € 16,00. - Jugendbeitrag
Er beträgt 50 Prozent vom Regelbeitrag und ist von Mitgliedern zu zahlen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Jugendbeitrag wird bei einer Änderung des Regelbeitrags auf volle 50 Eurocent kaufmännisch gerundet. - Familienbeitrag
Er beträgt das Doppelte des Regelbeitrags und ist für Familien zu entrichten, wenn die Summe der Einzelbeiträge für Familienmitglieder höher ist als der Familienbeitrag. Familien sind Ehepaare oder ein Erwachsener oder Erziehungsberechtigte und ihre Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im selben Haushalt leben. - Passivbeitrag
Er beträgt die Hälfte des Regelbeitrags und ist von Mitgliedern zu entrichten, die nicht mehr aktiv am Sportangebot des Vereins teilnehmen und den Passivstatus als förderndes Mitglied beantragt haben. - Spartenbeitrag
für Sparten mit besonderem Finanzierungsbedarf kann ein Zusatzbeitrag zum Regelbeitrag erhoben werden. Spartenbeiträge werden durch Vorstandsbeschluss nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Vereinsinteressen festgesetzt. - Befristeter Beitrag
Er wird für die Dauer einer befristeten Mitgliedschaft in einer Summe im Voraus erhoben. Die Höhe legt der Vorstand nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Vereinsinteressen fest. - Dieser Abschnitt wurde von der Generalversammlung zur weiteren Beratung an den Vorstand verwiesen und wird in der Generalversammlung 2015 nach Berücksichtigung der Änderungswünsche erneut zur Abstimmung gestellt.
- Aufnahmebeitrag: Ab 1.4.2024 wird eine einmaliger Aufnahmebeitrag für Mitglieder in Höhe von 20 Euro für Erwachsene sowie Familien (regl- bzw. Familienbeitrag) erhoben, für Mitglieder bis 21 Jahren (Jugendbeitrag) beträgt die Aufnahmebeitrag von 10 Euro erhoben.
Gebühren, Kostenumlagen und Ordnungsgelder
Gebühren und Ordnungsgelder können durch Vorstandsbeschluss festgesetzt werden und müssen überprüfbar begründet sein. Insbesondere werden Gebühren erhoben, wenn der Verein mit Kosten, die von Mitgliedern zu vertreten sind, belastet wird (z.B. Gebühren für Lastschriftrückläufer).
Ab 1.4.2024 wird für Lastschriftrückläufer neben den dem TuS in Rechnung gestellten Fremdkosten eine Aufwandspauschale von 20 Eur beerchnet.
Kostenumlagen können für Einzelveranstaltungen des Vereins oder einer Abteilung/Sparte erhoben werden. Höhe und Erhebungsverfahren werden durch Vorstandsbeschluss für jede Einzelveranstaltung festgelegt.
§ 2 Beitragserhebung
Soweit diese Beitragsordnung für einzelne Beitragsarten keine besondere Festlegung trifft, wird die Erhebung der Beiträge durch Vorstandsbeschluss geregelt.
§ 3 Außerordentliche Änderungen
- In begründeten und dringlichen Fällen, z.B. wenn die Einberufung einer Generalversammlung nicht rechtzeitig möglich ist, ist der Vorstand ermächtigt, einzelne Bestimmungen dieser Beitragsordnung unter Zustimmung aller Vorstandsmitglieder zu ändern. Ausgeschlossen davon ist die Änderung des Regelbeitrages.
- Die aufgrund von Absatz 1 beschlossenen Änderungen sind der nächsten Generalversammlung vorzulegen und müssen zu ihrer endgültigen Wirksamkeit von dieser bestätigt werden.
Beitragssatzung vom 14.2.2014, zuletzt aktualisiert durch Beschluss der Generalversammlung vom 1.3.2024.
Präambel
Der TuS Fleestedt erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben Vereinsbeiträge von seinen Mitgliedern. Der Verein und seine Organe sind verpflichtet die Höhe der Beiträge so festzusetzen, dass die Zwecke des Vereins langfristig sichergestellt werden.
Die Beitragsstruktur sieht persönliche Grundbeiträge, Zusatzbeträge für einzelne Sparten, sowie Umlagen und Gebühren in besonders begründeten Fällen vor. Diese Beitragsordnung wird mit einfacher Mehrheit der Generalversammlung verabschiedet und geändert.
§ 1 Beitragsstruktur und -höhe
- Regelbeitrag
Er ist von allen aktiven Mitgliedern ab Vollendung des 2 Lebensjahr zu zahlen und beträgt monatlich € 16,00. - Jugendbeitrag
Er beträgt 50 Prozent vom Regelbeitrag und ist von Mitgliedern zu zahlen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Jugendbeitrag wird bei einer Änderung des Regelbeitrags auf volle 50 Eurocent kaufmännisch gerundet. - Familienbeitrag
Er beträgt das Doppelte des Regelbeitrags und ist für Familien zu entrichten, wenn die Summe der Einzelbeiträge für Familienmitglieder höher ist als der Familienbeitrag. Familien sind Ehepaare oder ein Erwachsener oder Erziehungsberechtigte und ihre Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im selben Haushalt leben. - Passivbeitrag
Er beträgt die Hälfte des Regelbeitrags und ist von Mitgliedern zu entrichten, die nicht mehr aktiv am Sportangebot des Vereins teilnehmen und den Passivstatus als förderndes Mitglied beantragt haben. - Spartenbeitrag
für Sparten mit besonderem Finanzierungsbedarf kann ein Zusatzbeitrag zum Regelbeitrag erhoben werden. Spartenbeiträge werden durch Vorstandsbeschluss nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Vereinsinteressen festgesetzt. - Befristeter Beitrag
Er wird für die Dauer einer befristeten Mitgliedschaft in einer Summe im Voraus erhoben. Die Höhe legt der Vorstand nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Vereinsinteressen fest. - Dieser Abschnitt wurde von der Generalversammlung zur weiteren Beratung an den Vorstand verwiesen und wird in der Generalversammlung 2015 nach Berücksichtigung der Änderungswünsche erneut zur Abstimmung gestellt.
- Aufnahmebeitrag: Ab 1.4.2024 wird eine einmaliger Aufnahmebeitrag für Mitglieder in Höhe von 20 Euro für Erwachsene sowie Familien (regl- bzw. Familienbeitrag) erhoben, für Mitglieder bis 21 Jahren (Jugendbeitrag) beträgt die Aufnahmebeitrag von 10 Euro erhoben.
Gebühren, Kostenumlagen und Ordnungsgelder
Gebühren und Ordnungsgelder können durch Vorstandsbeschluss festgesetzt werden und müssen überprüfbar begründet sein. Insbesondere werden Gebühren erhoben, wenn der Verein mit Kosten, die von Mitgliedern zu vertreten sind, belastet wird (z.B. Gebühren für Lastschriftrückläufer).
Ab 1.4.2024 wird für Lastschriftrückläufer neben den dem TuS in Rechnung gestellten Fremdkosten eine Aufwandspauschale von 20 Eur beerchnet.
Kostenumlagen können für Einzelveranstaltungen des Vereins oder einer Abteilung/Sparte erhoben werden. Höhe und Erhebungsverfahren werden durch Vorstandsbeschluss für jede Einzelveranstaltung festgelegt.
§ 2 Beitragserhebung
Soweit diese Beitragsordnung für einzelne Beitragsarten keine besondere Festlegung trifft, wird die Erhebung der Beiträge durch Vorstandsbeschluss geregelt.
§ 3 Außerordentliche Änderungen
- In begründeten und dringlichen Fällen, z.B. wenn die Einberufung einer Generalversammlung nicht rechtzeitig möglich ist, ist der Vorstand ermächtigt, einzelne Bestimmungen dieser Beitragsordnung unter Zustimmung aller Vorstandsmitglieder zu ändern. Ausgeschlossen davon ist die Änderung des Regelbeitrages.
- Die aufgrund von Absatz 1 beschlossenen Änderungen sind der nächsten Generalversammlung vorzulegen und müssen zu ihrer endgültigen Wirksamkeit von dieser bestätigt werden.
Beitragssatzung vom 14.2.2014, zuletzt aktualisiert durch Beschluss der Generalversammlung vom 1.3.2024.