TRAININGS- und HYGIENKONZEPT für alle Sportangebote des TuS Fleestedt auf Basis der nds. CoronaVO idF vom 23.11.2021, der Allgemeinverfügung des LK Harburg vom 30.11.2021 sowie des BundesinfektionsschutzG vom 18.11.2021 sowie der Feststellung der Warnstufe 2 für Niedersachsen am 29.11.2021

Gültig ab 1. Dezember 2021 baw.

Für Indoor-Sport gilt ab Mittwoch die 2G-PLUS-Regel, für Outdoor-Sport die 2G-Regel. 

Was heißt das konkret?


2G-PLUS bei der Nutzung der Hallen, Duschen und Umkleiden

Unsere Trainer/Übungsleiter müssen sich beim Hallensport zum Trainingsbeginn davon überzeugen, dass alle Teilnehmer einen gültigen Impfnachweis bzw. eine Genesensbescheinigung haben und zusätzlich eine aktuellen, negativen Testnachweis. Das gilt auch für die Nutzung der Umkleiden und Duschen. Die Nutzung des Innenbereichs ohne 2G-PLUS-Nachweis ist nicht zulässig.

Die ÜL/Trainer bestätigen auf der Anwesenheitsliste, dass sie vor Beginn des Trainings/Spiels 2G-PLUS für ihre Gruppe geprüft haben. Die Anwesenheitsliste ist unmittelbar nach dem Training per Email anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu mailen oder in den Briefkasten der Geschäftsstelle am Sportzentrum einzuwerfen.

Der negative Testnachweis kann auch durch einen Selbsttest unter Aufsicht des Übungsleiters vor dem Training erbracht werden. Der ÜL dokumentiert den Selbsttest mit Angabe der Uhrzeit auf der Anwesenheitsliste. Sofern verfügbar, stellt der TuS den Übungsleitern Testkits zur Verfügung (Geschäftsstelle).

Ferner ist in den Gebäuden weiterhin ein Mund-Nasenschutz mittel FFP-2 Maske (nur diese!) zu tragen, soweit man sich nicht auf der Sportfläche innerhalb der Halle aufhält.

 

2G für Sport draußen

Für alle Outdoor-Sportler muss ein 2G-Nachweis erbracht werden, d.h. alternativ ist auch ein aktueller Testnachweis ausreichend. Auch hier dokumentiert der ÜL/Trainer auf der Anwesenheitsliste, dass zum Trainingsbeginn alle Teilnehmer 2G-konform sind.

Der negative Testnachweis kann auch durch einen Selbsttest unter Aufsicht des Übungsleiters vor dem Training erbracht werden. Der ÜL dokumentiert den Selbsttest mit Angabe der Uhrzeit auf der Anwesenheitsliste. Sofern verfügbar, stellt der TuS den Übungsleitern Testkits zur Verfügung (Geschäftsstelle).

Die Regeln gelten für alle Sportler, Trainer und Übungsleiter ab 18 Jahren. Jüngere können weiterhin ohne Nachweis teilnehmen, da sie regelmäßig in den Schulen getestet werden.

Bei Gastmannschaften muss der ÜL/Trainer der Gäste bestätigen, dass er eine entsprechende Prüfung seiner Sportler/Trainer durchgeführt hat. Diese ist vom TuS-ÜL/Trainer vor dem jeweiligen Spiel anzufordern.

 

Zuschauer

Für Zuschauer gelten dieselben Regeln, also 2G draußen, 2G-PLUS drinnen, die von uns auch kontrolliert werden müssen. Da unsere Sportstätten offen gebaut sind und keinen zentralen Eingang haben,  wäre eine Kontrolle nur durch den ÜL/Trainer möglich.

Um diese Mehrbelastung zu vermeiden, hat der Vorstand entschieden, dass sich baw. keine Zuschauer in den Hallen und auf dem Außengelände aufhalten dürfen. Das schließt auch Begleitung durch Eltern mit ein.

Bitte informiert eure Mannschaften entsprechend, soweit ihr noch Spiele austragt, auch die Trainer der Gastmannschaften vorab.

Spiele/Training mit Zugangskontrolle: Zuschauer sind draußen weiter zugelassen, wenn eine Zugangskontrolle eingerichtet ist, die beim Betreten des Sportgeländes den 2G-Nachweis des Zuschauers mittels CovPassCheck-APP des RKI und den Personalausweis prüft sowie sich davon überzeugt, dass der Zuschauer sich mittels LUCA-APP eingecheckt hat. Verantwortlich für die Organisation der Zugangskontrolle ist die jeweilige Mannschaft des TuS. Spiele mit Zuschauern sind frühzeitig, spätestens 48 h vorher beim Vorstand anzumelden.

 

Besondere Regelungen für Mitarbeiter und ÜL des TuS

Der TuS ist als Arbeitgeber verpflichtet, sich bei seinen Angestellten davon zu überzeugen, dass 3G-Konfomität besteht. Daher legt bitte vor eurem nächsten Training euer Impf- oder Genesenszertifikat in der Geschäftsstelle (Kerstin) oder einem Vorstandsmitglied vor. Sofern ihr dieses nicht verfügt, muss vor jedem Training ein Test unter Aufsicht erfolgen. Bitte meldet euch bei Kerstin um abzusprechen, wie das erfolgen kann.

Gem. Auffassung des Landkerises Harburg gilt diese Regelung ebenso für alle ehrenamtlichen ÜL, Trainer und Betreuer.

 

Weitere Regelungen

Die folgenden Regelungen gelten unverändert fort:

  • Die Innenräume sind nach Möglichkeit zu lüften, mindestens jedoch alle 20 Minuten durch Stoßlüftung sowie nach Beendigung der Nutzung. Gilt auch für Umkleiden. Verantwortlich: ÜL
  • Sportgeräte sind nach Gebrauch zu desinfizieren. Verantwortlich: ÜL
  • Alle Sportler und Besucher checken sich mittels LUCA-APP ein. QR-Codes hängen vor Ort aus oder sind beim jeweiligen ÜL zu erfragen.

 
RÜCKFRAGEN BITTE an Ulrich Vergin, Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Vorstand

30.11.2021, idF vom 2.12.2021